Steuervorteile Ihrer Kapitalanlage im Schnell-Überblick
Abschreibungen (AfA) nutzen!
Mit der Absetzung für Abnutzung (AfA) machst du die Anschaffungs- oder Herstellungskosten deiner vermieteten Immobilie über einen festgelegten Zeitraum steuerlich geltend. Bei Wohngebäuden beträgt die lineare AfA jährlich 2 % der Anschaffungskosten über 50 Jahre. Für Neubauten, die zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 errichtet wurden, ist eine degressive AfA von 5 % im ersten Jahr und 5 % des Restwerts in den Folgejahren möglich.
Werbungskosten effektiv absetzen!
Als Vermieter kannst du zahlreiche laufende Kosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Die Abzüge mindern deine steuerpflichtigen Mieteinnahmen und erhöhen so die Rentabilität deiner Kapitalanlage.
- Zinsen für Immobilienkredite
- Grundsteuer und Gebäudeversicherungen
- Hausmeister- und Verwaltungskosten
- Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen
- Kosten für Mietersuche und Inserate
Steuerfreie Veräußerungsgewinne sichern!
Beim Verkauf einer vermieteten Immobilie kannst du von der sogenannten „Spekulationsfrist“ profitieren. Hältst du die Immobilie mindestens zehn Jahre, ist der erzielte Gewinn aus dem Verkauf steuerfrei. Dies ermöglicht eine langfristige Planung deiner Investition mit zusätzlichen steuerlichen Vorteilen.
Sonderabschreibungen bei Denkmalschutz und Neubau
Investitionen in denkmalgeschützte Immobilien oder bestimmte Neubauprojekte bieten dir zusätzliche Steuervorteile. Bei denkmalgeschützten Objekten können Sanierungskosten über zwölf Jahre verteilt mit bis zu 100 % abgeschrieben werden. Für bestimmte Neubauten ist eine Sonderabschreibung von bis zu 5 % der Anschaffungskosten in den ersten vier Jahren möglich.